Durch das StÄndG 2003 wurde die Regelung des §
Das Bundesamt für Finanzen hat dem Bundesministerium der Finanzen über Anträge und Anfragen bisheriger Antragsteller nach §
In der Sitzung ESt V/04 zu Top 9 wurde Einvernehmen erzielt, dass die aufgetretenen Problemfälle soweit möglich für die Zukunft, d.h. ab 2005 durch gesetzliche Korrekturen im Rahmen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EuRLUmsG) zu lösen sind. Regelungsbedürftig ist die Frage, wie mit den zurzeit vorliegenden Anträgen zu verfahren ist.
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