OFD Nürnberg - Verfügung vom 03.02.2005
S 2405 - 24/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 03.02.2005 (S 2405 - 24/St 32) - DRsp Nr. 2008/88641

OFD Nürnberg, Verfügung vom 03.02.2005 - Aktenzeichen S 2405 - 24/St 32

DRsp Nr. 2008/88641

Verfahren zur Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; ; Änderungen durch das StÄndG 2003

Durch das StÄndG 2003 wurde die Regelung des § 44c EStG für die Erstattung von einbehaltener KapSt durch das Bundesamt für Finanzen im Einzelantragsverfahren für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gestrichen. Gleichzeitig wurde die Regelung des § 44a EStG für die Abstandnahme vom Steuerabzug entsprechend erweitert.

Das Bundesamt für Finanzen hat dem Bundesministerium der Finanzen über Anträge und Anfragen bisheriger Antragsteller nach § 44c Abs. 1 und 2 EStG zu Sachverhalten berichtet, die von der erweiterten Abstandnahme nach § 44a Abs. 7 und 8 EStG und von Sammelantragsverfahren nach § 45b EStG nicht erfasst sind und bei denen aufgrund der Aufhebung des § 44c EStG auch keine Erstattung durch das Bundesamt für Finanzen mehr möglich ist.

In der Sitzung ESt V/04 zu Top 9 wurde Einvernehmen erzielt, dass die aufgetretenen Problemfälle soweit möglich für die Zukunft, d.h. ab 2005 durch gesetzliche Korrekturen im Rahmen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EuRLUmsG) zu lösen sind. Regelungsbedürftig ist die Frage, wie mit den zurzeit vorliegenden Anträgen zu verfahren ist.