OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.05.2004
S 2240 - 296/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.05.2004 (S 2240 - 296/St 31) - DRsp Nr. 2008/87790

OFD Nürnberg, Verfügung vom 07.05.2004 - Aktenzeichen S 2240 - 296/St 31

DRsp Nr. 2008/87790

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel; ; Keine Einbeziehung von Grundstücksveräußerungen nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz in die Drei-Objekt-Grenze

Das BMF hat im Schreiben vom 22.03.2004 I B 6 - 3440/4-9-12 - 121562/3003 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder zur Frage eines gewerblichen Grundstückshandels im Zusammenhang mit dem Vollzug des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes Folgendes mitgeteilt:

Da die öffentliche Hand den Verkauf der Grundstücke nach § 3 Abs. 1 VerkFlBerG verlangen kann und der Eigentümer nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VerkFlBerG auch verpflichtet ist, dieses Angebot anzunehmen, kann dem Verkäufer in diesen Fällen eine Verkaufsabsicht nicht unterstellt werden. Hierfür spricht auch, dass der Verkäufer gezwungen ist, einen unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis zu akzeptieren.

Ein Grundstück, das nach § 3 Abs. 1 VerkFlBerG an die öffentliche Hand veräußert wird, ist somit in der Regel nicht als Objekt i.S.d. Drei-Objekt-Grenze zu werten.

aus Bayr. Staatsministerium der Fin. mit Erlass vom 13.04.2004 Az.: 31 - S 2240 - 001 - 7 184/04

Hinweis:

Das VerkFlBerG wurde als Art. 1 des Grundstücksrechtsbereinigungsgesetzes vom 26.10.2001 (BGBl 2001 I S. 2716) verkündet.