Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\ Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
I. Einteilung der Betriebsformen
Karpfen |
Vollbetrieb | Erzeugung vom Ei bis zum Speisefisch: Speisefischanteil am Umsatz mehr als 50 % |
Satzfischzuchtbetrieb | Erzeugung vom Ei bis zum Speisefisch: Speisefischanteil am Umsatz weniger als 50 % |
Abwachsbetrieb | alle übrigen Formen |
Forellen |
Vollbetrieb | überwiegend Speisefischerzeugung |
Zuchtbetrieb | überwiegend Satzfischerzeugung |
II. Maßgebend Fläche
Es ist von der tatsächlichen produktiven Wasserfläche auszugehen. Verprobung ist über die Einheitswertakten möglich. Abweichungen sind durch den Stpfl. zu begründen und möglichst durch die Bescheinigung einer amtlichen Stelle nachzuweisen.
III. Schätzungsgrundlagen
Grundlage für Schätzungen ist das Betriebseinkommen. Das Betriebseinkommen errechnet sich aus dem Rohertrag abzüglich Sachkosten.
1. Karpfenteichwirtschaft
Betriebseinkommen | DM/ha | €/ha |
Vollbetriebe | Rahmensatz | 800 - 2.100 DM | 409 - 1.073 € |
Mittelwert | 1.600 DM | 818 € |
Satzfischzuchtbetriebe | Rahmensatz | 900 - 2.900 DM |