Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben im Teil A zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 EStG i.d.F. des AltEinkG ab 1.1.2005 Stellung genommen.
Wegen des großen Umfangs des Schreibens wird auf einen Abdruck im Volltext verzichtet.
Der vollständige Wortlaut des BMF-Schreibens ist in juris abrufbar.
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