In seinem Schreiben vom 21.12.2004, IV C 3 - EZ 1010 - 43/04, das im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden wird, hat das BMF zu Zweifelsfragen im Rahmen der Eigenheimzulage ausführlich Stellung genommen.
Wegen des Umfangs des Schreibens wird dieses nicht in Papierform aufgelegt.
Besonders hingewiesen wird auf die Randziffern 93 - 95, in denen die zeitliche Anwendung des BMF-Schreibens geregelt ist.
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