Durch das Seebeben sind in weiten Teilen der betroffenen Länder beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten vom 25. Dezember 2004 bis zum 30. Juni 2005.
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schreiben -
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