Das Investitionszulagensetzt 2005 hat bislang unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission gestanden (§ 10 InvZulG 2005). Die Kommission hat die Genehmigung mit Schreiben vom 24. Januar 2005 nahezu vollständig erteilt.
Das Investitionszulagengesetz 2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 vom 21. Dezember 2004 (BGBl 2004 I S.
Das Investitionszulagengesetz 2005 gilt mit Ausnahme für Investitionszulagen
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