Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im Betriebsvermögen steuerlich zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
a) Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.
Beispiel:
Es wird eine marktübliche verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.
Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:
1. Schuldverschreibung Schuldverschreibung 100 | an | Bank 100 |
2. Optionsrecht Optionsrecht 25,76 | an | Bank 25,76 |
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