Der BFH hat mit seiner Entscheidung vom 26.10.2004
In Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung ist nunmehr auch bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - vermieteten Ferienwohnungen die Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen anhand der Überschussprognose zu überprüfen, wenn ohne Vorliegen von Vermietungshindernissen (z. B. Unbenutzbarkeit der Wohnung aufgrund Instandsetzungsarbeiten) das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet. In Ergänzung der Rz. 16 und 17, BMF-Schreiben vom 08.10.2004 - IV C 3 - S 2253 - 91/04 (BStBl 2004 I S. 933) ist aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen die zur Prognose führende Unterschreitungsgrenze bei mindestens 25 % der ortsüblichen Vermietungszeit anzusetzen.
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