Zur Frage der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Null-Prozentdarlehen nahm das Bayer. Staatsministerium der Finanzen zu dem vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vorgetragenen Sachverhalt ganz allgemein wie folgt Stellung:
Im Rahmen der bayerischen Regionalförderung haben Zuwendungsempfänger ein Wahlrecht, den Zuwendungsbetrag entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für ein LfA-Darlehen einzusetzen. Entscheiden sie sich für den Zinszuschuss, wird die Fördermaßnahme wie folgt abgewickelt:
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