OFD Nürnberg - Verfügung vom 28.01.2005
S 2170 - 145/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 28.01.2005 (S 2170 - 145/St 31) - DRsp Nr. 2008/88622

OFD Nürnberg, Verfügung vom 28.01.2005 - Aktenzeichen S 2170 - 145/St 31

DRsp Nr. 2008/88622

Zurechnung von Leasing-Gegenständen ; Abstimmungsverfahren bei der ertragsteuerlichen Beurteilung von Leasingverträgen im kommunalen Bereich (Kommunalleasing)

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass in Fällen des Kommunalleasings, in denen der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zugerechnet werden soll, weiterhin nach dem Bayr. Staatsministerium mit Schreiben vom 15. Juni 1976 Az.: 31 - S 2170 - 90 - 31 804 (bek. durch die OFD Verfügung S 2170 - 43 St 22 vom 28. Juni 1976) zu verfahren ist.

Dies bedeutet, dass vor einer endgültigen Zurechnung des Leasinggegenstandes an den Leasinggeber über die Oberfinanzdirektion an das Bayer. Staatsministerium der Finanzen zu berichten ist. Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen stimmt die Entscheidung im Einzelfall dann mit den obersten Finanzbehörden der übrigen Länder und dem BMF ab.