BMF-Schreiben vom 23. Juli 1992 (BStBI 1992 I S. 434 = Anhang 30 II EStH 2001), vom 4. Mai 1994 (BStBI 1994 I S. 285 = § 21 K 2.1 ESt-Kartei) und vom 4. November 1998 (BStBl 1998 I S. 1444 = § 21 Karte 1.1 ESt-Kartei
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1997. BStBI 1998 II S. 771, m.w.N.) ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass Überschusserzielungsabsicht gegeben ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Umstände gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen (z.B. bei Mietkaufmodellen oder Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie) oder die Art der Nutzung für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung ist.
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