Mit dem BMF Schreiben vom 11.11.2010 wurde die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung in der Rs. „STEKO” auf Teilwertabschreibungen geregelt. Mit einer ergänzenden Verfügung vom 28.12.2010 hatte ich Sie detailliert über den genauen Anwendungsbereich informiert.
Das o. a. BMF Schreiben ist mittlerweile durch das BMF-Schreiben vom 16.04.2012 - IV C 2 - S 2750-a/07/10006 ersetzt worden. Die OFD-Verfügung vom 28.12.2010 wurde deshalb ebenfalls aufgehoben.
Nach dem neuen BMF-Schreiben ist zum einen die Begrenzung auf börsenkursbedingte Teilwertabschreibungen entfallen und zum anderen ist die EuGH-Rechtsprechung nun auch auf Verluste aus der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen anzuwenden.
Bei Drittstaatenbeteiligungen ist es bei der Begrenzung auf Fälle mit einer Beteiligungshöhe von weniger als 10 Prozent geblieben.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|