Nach Kenntnis der OFD haben mehrere Apotheker gegen den GewSt-Meßbescheid Einspruch eingelegt, der sich gegen die bestehende GewSt-Pflicht wendet.
Dieser wurde jeweils damit gegründet, daß das Berufsbild des Apothekers dem eines Freiberuflers i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG entspricht.
Unter Bezugnahme auf ein in dieser Sache anhängiges Verfahren beim BVerfG wurde gleichzeitig Aussetzung des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragt.
Die OFD bittet, derartige Rechtsbehelfe nach den allgemeinen Grundsätzen als unbegründet zurückzuweisen. Die Verfahren sind nicht nach § 363 II AO auszusetzen.
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