OFD Rostock - Verfügung vom 19.01.2000
S 2244 - St 233

OFD Rostock - Verfügung vom 19.01.2000 (S 2244 - St 233) - DRsp Nr. 2008/81505

OFD Rostock, Verfügung vom 19.01.2000 - Aktenzeichen S 2244 - St 233

DRsp Nr. 2008/81505

§ 17 EStG Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Mit o. a. Erlass teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern folgendes mit:

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG sowohl die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG als auch die Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen.