OFD Rostock - Verfügung vom 19.01.2000
S 2244

OFD Rostock - Verfügung vom 19.01.2000 (S 2244) - DRsp Nr. 2008/84448

OFD Rostock, Verfügung vom 19.01.2000 - Aktenzeichen S 2244

DRsp Nr. 2008/84448

§ 17 EStG Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen

In Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ist bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG sowohl die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG als auch die Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen.