Nach dem Ergebnis der Besprechung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können Landessportbünde zivilrechtlich von den ihnen angeschlossenen Vereinen beauftragt werden, Zuwendungen für die jeweiligen Vereine entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen im Namen der Vereine auszustellen.
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