OFD Rostock - Verfügung vom 27.07.2000
S 2223 - St 231

OFD Rostock - Verfügung vom 27.07.2000 (S 2223 - St 231) - DRsp Nr. 2008/81506

OFD Rostock, Verfügung vom 27.07.2000 - Aktenzeichen S 2223 - St 231

DRsp Nr. 2008/81506

§ 10 b EStG Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach dem ab dem Veranlagungszeitraum 2000 geltenden Spendenrecht

A. Handeln von Landessportbünden für die ihnen angeschlossenen Vereine

Nach dem Ergebnis der Besprechung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können Landessportbünde zivilrechtlich von den ihnen angeschlossenen Vereinen beauftragt werden, Zuwendungen für die jeweiligen Vereine entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen im Namen der Vereine auszustellen.

B. Durchlaufspendenverfahren