Mit Wegfall der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer haben die Einheitswerte für die Veranlagungsdienststellen nur noch eingeschränkte Bedeutung. Das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten ist deshalb damit einverstanden, dass künftig die generelle Fertigung und Verteilung der im maschinellen Verfahren erstellten Einheitswert-Mitteilungen für die Veranlagungsdienststellen entfällt.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitteilungen für wirtschaftliche Einheiten, bei denen die Vermögensart „Betriebsvermögen” oder „land- und forstwirtschaftliches Vermögen” festgestellt ist. Diese Mitteilungen werden auch nach der Programmänderung durch die ZDV-Saar automationsgestützt erstellt und sind weiterhin den Veranlagungsdienststellen zuzuleiten.
In Fällen, in denen
die Vermögensart „Betriebsvermögen” zu einer anderen Vermögensart fortgeschrieben wird oder
der Einheitswert für eine wirtschaftliche Einheit im „Betriebsvermögen” aufgehoben wird,
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