§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c EStG regelt den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunternehmen für den Fall, dass sich die Unterstützungskasse die Mittel für die Versorgungsleistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft (rückgedeckte Unterstützungskasse). Danach ist der Abzug des Beitrages bei Versicherungen für einen Leistungsanwärter u. a. nur dann zulässig, wenn jährlich Beiträge gezahlt werden, die der Höhe nach gleich bleiben oder steigen.
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