Sen.Fin Berlin - Erlass vom 20.01.2006
III A - S 2170 - 2/05

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 20.01.2006 (III A - S 2170 - 2/05) - DRsp Nr. 2008/89777

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 20.01.2006 - Aktenzeichen III A - S 2170 - 2/05

DRsp Nr. 2008/89777

Steuerliche Behandlung von Zuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”; Besonderheiten bei Leasingverträgen

Zur Frage der steuerlichen Behandlung von Zuschüssen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” bei Leasingverträgen ist, folgende Auffassung zu vertreten:

Sachverhalt

Eine Leasingnehmerin erhält Zuwendungen für die Errichtung bzw. Erweiterung ihrer Betriebsstätte. Diese werden unter der Auflage bewilligt, dass sie an die Leasinggeberin weitergeleitet werden und dass diese sich verpflichtet, die Zuschüsse zur Absenkung der Leasingkosten einzusetzen. Weitere Auflagen bestehen darin, dass eine bestimmte Anzahl von Dauerarbeitsplätzen geschaffen und besetzt werden muss sowie dass das geförderte Wirtschaftsgut während der vereinbarten Grundmietzeit in der Betriebsstätte der Leasingnehmerin eigenbetrieblich genutzt werden muss. Die Leasinggegenstände sind der Leasinggeberin zuzurechnen.

Behandlung bei der Leasingnehmerin