Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (GAA) veröffentlichte am Liegenschaftszinssätze 2018 (Amtsblatt Berlin 2019 Nr. 5 vom Seite 2246 ff.), die modellkonform gemäß §§ 184 bis 188 Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt wurden.
Die Liegenschaftszinssätze 2018 (LZS FÄ) sind von den Berliner Finanzämtern für die Bedarfsbewertung für Berliner Grundstücke ab Bewertungsstichtagen ff. nach Maßgabe des GAA anzuwenden, wonach sie für Berliner Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke (steuerliche Grundstücksarten nach § 181 BewG) gelten, deren gewerblicher Mietanteil am Bewertungsstichtag bis zu 70 % beträgt und die mindestens vier Mieteinheiten enthalten.
Die Liegenschaftszinssätze 2018 (LZS FÄ) sind nicht anwendbar auf Berliner
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