Sen.Fin Berlin - Erlass vom 24.01.2001
Fach 2 Nr. 801
Fundstellen:
EStG-Kartei Berlin

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 24.01.2001 (Fach 2 Nr. 801) - DRsp Nr. 2008/85206

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 24.01.2001 - Aktenzeichen Fach 2 Nr. 801

DRsp Nr. 2008/85206

§ 4 EStG Unternehmensbeiträge an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft”

Mittel, die von den in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen in die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” eingezahlt werden, sind nach den Ausführungen im BMF-Schreiben v. 3.2.2000 als sofort abziehbare Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG anzusehen.

Bei den Zahlungen handelt es sich in erster Linie im freiwillige Zahlungen ohne rechtliche Verpflichtung. Mit ihnen wird aber nicht zuletzt das Ziel verfolgt, eine Grundlage zu schaffen, um den Sammelklagen in den USA begegnen zu können und den damit verbundenen drohenden Imageverlust auf dem dortigen Markt und weltweit abzuwenden und wirtschaftliche Sanktionen in Form von Lizenzentzug und Boykottaufrufen zu vermeiden.

Die Beträge dienen insoweit der Sicherung und Aufrechterhaltung des unternehmerischen Ansehens, d. h. der Wettbewerbsposition der Unternehmen. Der nach § 4 Abs. 4 EStG notwendige betriebliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Betrieb ist damit gegeben.