Der BFH hatte mit Urteil vom 17.08.2005 (
Diese Urteilsgrundsätze sind auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 2 EStG) anzuwenden (vgl. BFH vom 11.09.2007 -
Bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels ist in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten:
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