Für die Fälle der Beteiligung einer inländischen Muttergesellschaft an einer schweizerischen Tochtergesellschaft hat die Schweiz ein erleichtertes Entlastungsverfahren bei Konzerndividenden eingeführt. Dieses neue Verfahren gilt für Dividenden aus der Schweiz, die nach dem 31.12.2004 fällig geworden sind. Danach kann die schweizerische Gesellschaft beantragen, für die auf eine inländische Muttergesellschaft entfallenden Dividenden statt der Einbehaltung und späteren Erstattung der Verrechnungssteuer direkt die Entlastung von der schweizerischen Steuer vorzunehmen (sog. Meldeverfahren). Das Meldeverfahren findet auch Anwendung auf Dividenden, für die aufgrund des EU-Zinsbesteuerungsabkommens eine vollständige Entlastung von der Verrechnungssteuer beansprucht werden kann (voraussichtlich anwendbar ab 01.07.2005).
Im Verhältnis zu Deutschland ist eine Entlastung an der Quelle bereits seit dem 01.07.2003 möglich. Das neue Verfahren soll eine weitere Erleichterung bringen, indem die Bewilligung nunmehr für drei Jahre erteilt wird.
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