Auf Bund-Länderebene wurde die Frage erörtert, ob in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer eine Monatskarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel privat anschafft und diese auch zu dienstlichen Zwecken einsetzt (Fahrten bei einer Auswärtstätigkeit), bei Erstattung der Anschaffungskosten durch den Arbeitgeber ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt oder eine steuerfreie Erstattung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG in Betracht kommt. Im erörterten Sachverhalt haben die Mitarbeiter ihre erste Tätigkeitsstätte am Sitz des Arbeitgebers (organisatorische Zuordnung durch den Arbeitgeber) und führen im Rahmen ihrer Tätigkeit dienstliche Auswärtstätigkeiten im Stadtgebiet durch.
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