Zur Vorlage bei der ausländischen Steuerverwaltung werden zunehmend von den Steuerpflichtigen Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt. Hierfür werden entweder Vordrucke vorgelegt, die nach Angaben der Steuerpflichtigen von den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden ausgegeben wurden, oder das Finanzamt wird gebeten, frei formulierte Ansässigkeitsbescheinigungen mit und ohne Bezug auf ein
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|