Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.01.2015
S 0320 - 1/2014-2/2014 - 13-2

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.01.2015 (S 0320 - 1/2014-2/2014 - 13-2) - DRsp Nr. 2015/80038

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 02.01.2015 - Aktenzeichen S 0320 - 1/2014-2/2014 - 13-2

DRsp Nr. 2015/80038

Steuererklärungsfristen

  • Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014

  • Fristverlängerung

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 2014 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

  • zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

  • zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

  • zur Umsatzsteuer sowie

  • zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes

nach § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO)

bis zum 31. Mai 2015

bei den Finanzämtern abzugeben.