Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.03.2010
S 2221-6003-11-8

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 02.03.2010 (S 2221-6003-11-8) - DRsp Nr. 2010/80175

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 02.03.2010 - Aktenzeichen S 2221-6003-11-8

DRsp Nr. 2010/80175

Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; Verzeichnis der berücksichtigungsfähigen Schulen

Durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 ( Bundesgesetzblatt vom 24. Dezember 2008 Teil I Seite 2794) wurde die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG europarechtskonform ausgestaltet. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 9. März 2009 das Anwendungsschreiben IV C 4 - S 2221/07/0007, DOK 2009/158048 dazu herausgegeben.

Das Verzeichnis der im Land Bremen berücksichtigungsfähigen Schulen, im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, wurde entsprechend der Neuregelung überarbeitet.

Die Zuständigkeit für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen liegt im Bereich der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Die Liste umfasst Schulen die zumindest teilweise ein Schulgeld erheben.

Der Erlass der SF Bremen vom 07.07.2009 - S 2221-6003-11-8 wird hiermit aufgehoben.

Anlage Verzeichnis der im Lande Bremen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG berücksichtigungsfähigen Schulen

A.

Bremen
Schulname, Anschrift Schulleitung Telefon
Freie Evangelische Bekenntnisschule Bremen Habenhauser Brückenstraße 1 (Sek I/Sek II) 28279 Bremen - anerkannte Ersatzschule - Dirk Balters 83 93 60
Freie Evangelische Bekenntnisschule Bremen (Grundschule)