Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob der zeitliche Anwendungsbereich der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Ausgabe 2003 - (WZ 2003) ab dem 01.01.2003 zutreffend ist. Grund hierfür war, dass das BMF - Schreiben vom 06.10.2003, BStBl 2003 I S. 556, erst am 21.11.2003 veröffentlicht wurde.
Es wurde beschlossen, dass bei (Bauschutt)recyclingbetrieben - abweichend zum BMF - Schreiben vom 06.10.2003, a. a. O., - aus Vertrauensschutzgründen erst dann auf die geänderte Eingruppierung (in die Abteilung 14) der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 abzustellen ist, wenn die Investitionen nach dem 31.12.2003 begonnen wurden.
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