Die LFD bittet, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ihre Verpflichtung zur Rückgabe der Lohnsteuerkarten sowie der besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2007 aufmerksam zu machen.
Dem entsprechend bittet die LFD zu veranlassen, dass die der Verfügung beigefügte Anlage in Ihrem Dienstgebäude sowie in den Meldebehörden/Einwohnermeldeämtern Ihres Finanzamtsbezirks zum Aushang gebracht wird.
Des Weiteren bittet die LFD - im Hinblick auf die für das Kalenderjahr 2007 durchzuführende Lohnsteuerstatistik - bei Lohnsteuer-Außenprüfungen darauf zu achten, ob die Arbeitgeber ihrer Verpflichtung zur Übersendung der nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigten Lohnsteuerkarten mit Lohnsteuerbescheinigungen an das Betriebsstätten-Finanzamt nachgekommen sind. Anderenfalls sind diese an die LStAG zu übergeben.
bis spätestens 31.12.2008 an das Finanzamt
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