Lösung

Autoren: Klatt/Wolf

Variante 1: Gerichtliches Verfahren mit Terminswahrnehmung

Rechtsanwalt Ruprecht Riehl nimmt einen Verhandlungstermin wahr, die Sache wird durch Urteil entschieden. Es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit vom Grad der Schwierigkeit und auch vom Umfang her: Es wurden vier Schriftsätze gefertigt und ein Gutachten eingeholt, das es zu überprüfen galt; auch hat das Verfahren keine besonders hohe Bedeutung für den Mandanten. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind genauso durchschnittlich wie das Haftungsrisiko.

Der Rahmen der Verfahrensgebühr beträgt für Sozialgerichtsverfahren nach Nr. 3102 VV RVG 60-660 €, so dass sich eine Mittelgebühr von 360 € ergibt. Der Rahmen der Terminsgebühr beläuft sich auf 60-610 €, wodurch sich ein Mittelwert von 335 € errechnen lässt.

Variante 2: Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren

Das schriftliche Verfahren wird angeregt und im Einverständnis mit den Parteien auch ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es soll sich vorliegend um eine relativ leichte Sache handeln, denn der Versicherungsverlauf ist - auch nach Ansicht des Gerichts - vollständig und warf nur wenige Fragen auf.