Autor: Grziwotz |
Ein klassisches Bedürftigen- oder Überschuldetentestament besteht wie das Behindertentestament aus drei Elementen:51)
Anordnung einer nicht befreiten Vorerbschaft des Bedürftigen/Überschuldeten, die regelmäßig oberhalb des Pflichtteils liegt; |
Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 BGB bzgl. des Erbes oder Erbteils, welcher der Vorerbschaft unterliegt, bis zum Tod des Vorerben; |
Verwaltungsanordnungen an den Testamentsvollstrecker nach § 2216 Abs. 2 BGB, um lediglich "sozialunschädliche" Zuwendungen an den Bedürftigen/Überschuldeten zu gewährleisten, die nicht dem Zugriff des Sozialleistungsträgers unterliegen und kein verwertbares Vermögen des Bedürftigen bzw. pfändungsfreies Vermögen des Überschuldeten darstellen. |
51) | Siehe nur Litzenburger, ZEV 2009, |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|