Autorin: von Einem |
Das Merkzeichen RF wird den folgenden Personen zuerkannt:
Übersicht 1: Anspruchsberechtigte gem. § 4 Abs. 2 RBStB
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Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):
Tabelle 1: Nachtteilsausgleiche bei Merkzeichen RF
Vorschrift | Nachteilsausgleich |
§ 4 Abs. 2 RBStV | Beitragsermäßigung (keine Beitragsbefreiung mehr) des regulären Beitrags i.H.v. 17,50 € auf 1/3 → 5,83 € (Stand 2020) |
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