Autorin: von Einem |
Über die originären Leistungsansprüche des Pflegebedürftigen hinaus werden auch Leistungen zur Absicherung der Pflegeperson in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung (zur sozialen Sicherung der Pflegeperson im Inland siehe Mandatssituation 7/3.4) für exportfähig gehalten.7) Da Wolfgang Petersen aber bereits eine Regelaltersrente bezieht, kann er durch die Fortsetzung der Pflege seiner Frau keine weiteren rentensteigernden Entgeltpunkte erwerben.
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