Autor: Nau |
Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden, um Beschäftigten u.a. bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen gem. § 2 PflegeZG einen Anspruch auf kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit zu ermöglichen.
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