Checkliste: Ermittlung des Gesamt-GdB |
1. Feststellung der jeweiligen Einzel-GdB nach Maßgabe der VMG. |
2. Ausgehend vom höchsten Einzel-GdB Prüfung, ob und inwieweit die weiteren Funktionsbeeinträchtigungen eine Erhöhung des Ausgangswerts rechtfertigen; Einzel-GdB von 10 oder 20 bleiben i.d.R. unberücksichtigt. |
3. Berücksichtigung von nachteiligen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen. |
4. Wertende Vergleichsbetrachtung des so gebildeten Gesamt-GdB mit Gesundheitsschäden, für die feste GdB-Werte in den VMG enthalten sind. |
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