Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers
OLG Braunschweig, Urteil vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 2 U 29/99
DRsp Nr. 2005/13476
Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers
Ein durch den Betreuten zu Gunsten des Betreuers errichtetes Testament ist sittenwidrig, wenn der Betreute infolge einer geistigen Behinderung leicht beeinflussbar ist, das Testament vor einem Notar errichtet wird, der nicht von dem Betreuten, sondern von dem begünstigten Betreuer hinzugezogen worden ist und der durch die letztwillige Verfügung bedachte Betreuer sich der Tatumstände bewusst ist, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt.