1. Auf die befristete Beschwerde des Beschwerdeführers wird das Notariat - Nachlassgericht - Filderstadt II zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen gleichlautenden Erbscheins angewiesen.
2. Von der Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Beschwerdewert: 304.500 €
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