Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt P. wird abgelehnt.
I. Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 250 € monatlich für den Zeitraum 1. Juli 2007 bis 31. Januar 2008.
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