Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) vom 21. Februar 2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Der Beteiligte zu 2. wendet sich gegen die Feststellung der Tatsachen, die zur Erteilung eines von der Beteiligten zu 1. beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) beantragten Erbscheins erforderlich sind.
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