1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 01.06.2018, Az.
2. Die Antragsgegner haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen.
3. Der Verfahrenswert beträgt 80.000 € .
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