OFD Köln - Verfügung vom 11.10.1995 (S 2144)
Nebenberuflich tätige Volksmusiker können aus Verwaltungsvereinfachungsgründen von ihren BE eigene Aufwendungen bis zur Höhe ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 1 200 DM im Jahr, pauschal als BA abziehen. Mit dieser [...]