FinMin Niedersachsen - Erlass vom 24.07.2001 (S 6105 - 122 - 34 1)
Nach § 3 Nr. 5 a KraftStG ist von der Steuer befreit das Halten von Fahrzeugen von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für die Zeit, in der sie ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte in das [...]