FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.12.2001 (S 0130)
Die FinBeh sind verpflichtet, den für die Bekämpfung der Geldwäsche und terroristischer Aktivitäten zuständigen Stellen die nach § 30 AO geschützten Verhältnisse auf deren Ersuchen mitzuteilen. Die ersuchenden Stellen [...]