OFD München - Verfügung vom 27.04.2005 (S 0702 a B - 19 St 313)
Die Erträge (Zwischengewinne) thesaurierender ausländischer Investmentfonds, die im jeweiligen Geschäftsjahr zur Ausschüttung dem „Fonds” zur Verfügung stünden, aber tatsächlich nicht ausgeschüttet werden, gelten mit [...]