FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 17.11.2006 (IV 301 - S 2223 - 35/00)
Nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG darf der Steuerpflichtige auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben [...]