Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.08.2006 (S 0202 - 1 St 41M)
Die Vollmacht kann nicht nur schriftlich, sondern auch auf andere Weise erteilt werden. Sie ist für die Finanzbehörde nur dann beachtlich, wenn sie ihr, zumindest durch konkludentes Handeln, angezeigt wird (vgl. BFH [...]