I. Sach- und Streitstand
Der Kläger ist dänischer Staatsangehöriger und wohnt mit seiner Ehefrau seit dem 2. Januar 1992 in Deutschland. Der Kläger und seine Ehefrau sind im Pensionsalter. Die Eheleute haben vorher in Dänemark gelebt und haben dort seit Jahren ihre Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gezahlt. Durch ihren Wohnsitzwechsel nach Deutschland sind die Eheleute unbeschränkt einkommensteuerpflichtig geworden. Im Streitjahr erzielte der Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus mehreren Leibrenten.
1. Sachbehandlung bei dem Kläger: Sonderausgaben
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