§ 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus
BFH, vom 09.11.1994 - Aktenzeichen X R 97/91
DRsp Nr. 1997/8464
§ 10 eEStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus
Wird ein von den Eltern errichteter Rohbau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich (gegen Übernahme von Verbindlichkeiten und Zahlung von Gleichstellungsgeldern) auf ein Kind übertragen, gehören zur Bemessungsgrundlage nach § 10 e Abs. 1EStG nur das auf den Rohbau und den dazu gehörenden Grund und Boden zur Hälfte entfallende Entgelt sowie die vom Kind aufgewendeten Herstellungskosten für die Fertigstellung des Rohbaus. Die von den Eltern aufgewendeten Herstellungskosten sind nicht nach § 10 eEStG begünstigt.
Für die Praxis:
Diese Entscheidung bestätigt den Grundsatz, daß Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers bei einem Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge nicht nach § 10 e Abs. 1EStG begünstigt sind. Die für die AfA geltenden Regelungen sind insoweit nicht anwendbar.
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