§ 10 e EStG im Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser
FG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 511/96
DRsp Nr. 2000/5080
§ 10 eEStG im Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser
1. Ein Steuerpflichtiger, der Eigentümer eines in einem ausgewiesenen Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser belegenen Hauses ist, kann sich auf die Steuerbegünstigung gemäß § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG berufen.2. Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass die zuständige Behörde dem Steuerpflichtigen bestätigt, dass sein Gebäude aufgrund einer erteilten Baugenehmigung zu Dauerwohnzwecken genutzt werden darf.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Kläger die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 10 eEStG sowie für die Steuerermäßigung nach § 34 fEStG erfüllen.
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