FG Niedersachsen - Urteil vom 07.03.2000
1 K 511/96
Normen:
EStG § 10e Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2000, 673

§ 10 e EStG im Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 511/96

DRsp Nr. 2000/5080

§ 10 e EStG im Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser

1. Ein Steuerpflichtiger, der Eigentümer eines in einem ausgewiesenen Sondergebiet für Wochenend- und Ferienhäuser belegenen Hauses ist, kann sich auf die Steuerbegünstigung gemäß § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG berufen. 2. Das gilt nur unter der Voraussetzung, dass die zuständige Behörde dem Steuerpflichtigen bestätigt, dass sein Gebäude aufgrund einer erteilten Baugenehmigung zu Dauerwohnzwecken genutzt werden darf.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Kläger die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 10 e EStG sowie für die Steuerermäßigung nach § 34 f EStG erfüllen.